Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss & Geschäftsbericht

Mit dem Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss ist der Agentur für Arbeit ein schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit einzureichen.

Der Verlängerungsantrag für die Weiterbewilligung von Gründungszuschuss sollte ca. einen Monat vor Auslaufen des Gründungszuschusses beim Arbeitsamt angefordert werden. Eine besondere Frist ist dem Gesetz, § 58 SGB III, nicht zu entnehmen.

Erstellung des Berichts über den bisherigen Geschäftsverlauf

Auf Wunsch fertigen wir Ihnen den Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf zur Beantragung der Weitergewährung von Gründungszuschuss zum Pauschalpreis von 100 EUR zuzügl. 19% USt. an.

Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns eine übersicht über Einnahmen und Ausgaben sowie Auftragseingänge übersenden.

Zu den übrigen erforderlichen Angaben sind Stichworte ausreichend.

Einzelheiten klären wir dann telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen.

Schriftlicher Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf

Der Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit soll - gem. Formular der Agentur für Arbeit zur Weitergewährung von Gründungszuschuss - Folgendes enthalten:

  • unternehmerische Aktivitäten der vergangenen Monate
  • monatliche Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben der vergangenen neun Monate
  • Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate
  • Übersicht über Auftragseingänge
  • Übersicht über Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
  • Sonstiges: z.B. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten sechs Monate

Teilweise wird von einzelnen Arbeitsagenturen unter dem Punkt "Sonstiges" des Antrags auf Weitergewährung von Gründungszuschuss eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten sechs Monate verlangt.