Vorsorgeberatung | Altersvorsorgeberatung | Rendite-Risikoanalyse
Mit Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit endet die Mitgliedschaft als Angestellter oder Arbeitsloser in der gesetzlichen Krankenkasse und der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Selbständige muss sich gegen diese und anderen Risiken in Eigenregie absichern.
Altersvorsorgeberatung & Rendite-Risikoanalyse von Finanzanlagen
Freiwillige Fortführung der gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup, eine Lebensversicherung, eine private Rentenversicherung oder vielleicht doch ein Bankprodukt? Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile und beraten Sie, welche Art der Altersvorsorge auf ihre individuelle Situation am besten passt.
Wir führen eine Rendite-Risikoanalyse von Finanz- oder Altersvorsorgeprodukten durch, für die bereits ein Vertrag oder eine Anlage besteht bzw. bei denen Sie eine Anlage erwägen.
Zum Abschluss einer Altersvorsorgeversicherung sind Sie als Selbständiger (noch) nicht verpflichtet. Ein bestehender Riester-Vertrag kann ohne staatliche Zuschüsse fortgeführt oder ruhend gestellt werden.
Krankenversicherung und Vorsorgeberatung
Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollten die Angebote von gesetzlichen und privaten Krankenversicherern geprüft werden. Hier bestehen große Einsparpotentiale.
Krankenversicherungspflicht für Selbständige
Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht auch für Selbständige eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Der Selbständige hat allerdings ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.