Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss

Den Gründungszuschuss erhalten Sie sechs Monate lang. Danach kann der Gründungszuschuss noch weitere neun Monate lang i.H.v. 300 EUR gewährt werden.

Formular & Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss

Das Formular für den Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss können Sie formlos telefonisch oder per E-Mail bei der Agentur für Arbeit anfordern.

Die Weitergewährung von Gründungszuschuss ist eine KANN-Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen, § 58 Abs. 2 S. 2 SGB III.

Die Bewilligung der Weitergewährung des Gründungszuschusses liegt also im Ermessen der Arbeitsagentur.

Es empfiehlt sich, das Formular für den Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss ca. einen Monat vor Auslaufen des Gründungszuschusses beim Arbeitsamt anzufordern.

Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf

Dem Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses ist ein aussagefähiger, schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit - unternehmerische Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben, Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Auftragseingänge, Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen - beizulegen.

Erstellung des Berichts über den bisherigen Geschäftsverlauf

Auf Wunsch übernehmen wir die Erstellung Ihres Berichts über den bisherigen Geschäftsverlauf / Geschäftsbericht für Ihren Antrag auf Weitergewährung von Gründungszuschuss zum Pauschalpreis von 100 EUR zuzügl. 19% USt.

Gründungszuschuss Weiterbewilligung

Ein vollständiger und schlüssiger Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf, der eine nachhaltige Geschäftstätigkeit erkennen lässt, führt i.d.R. zur Weiterbewilligung des Gründungszuschusses.

Gerne erhalten Sie von uns vorab eine Einschätzung darüber, ob in Ihrem Fall eine Weiterbewilligung des Gründungszuschusses zu erwarten ist.